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Telefon der Zentrale: 02552 707-0

E-Mail: info@swst.de

Stördienstnummer: 02552 707-100

Unser Erdgas

Finden Sie Ihren passenden Tarif

Wir haben für jeden Wunsch den richtigen Gastarif zu fairen Bedingungen. Profitieren Sie schnell und einfach von unseren transparenten und dauerhaft fairen Preisen. Wechseln Sie jetzt online zu einem Gastarif, der zu Ihren Wünschen passt. 

  • Faire Preise und Verträge
  • Hilfreicher und schneller Kundenservice
  • Stärkung der Wertschöpfung vor Ort  
  • Direkt online abschließen

Unser Erdgas

Tarifübersicht 

ST-Gas AKTIV

12,64 Cent

brutto, pro kWh
155,75 € (brutto)/Jahr Grundpreis

  • Günstiger Preis
  • 24 Monate Erstvertragslaufzeit
  • Einfach online abschließen

Erstvertragslaufzeit: 24 Monate ab Lieferbeginn

Kündigungsfrist: 1 Monat zum Ablauf der Erstlaufzeit

Die Preise im Tarif ST-Gas AKTIV enthalten keine Preisgarantie und können entsprechend Ziffer 7.4 der AGB angepasst werden.

Grundversorgung Gas

14,40 Cent

Vollversorgungstarif
brutto, pro kWh
129,71 € (brutto)/Jahr Grundpreis

  • Günstiger Preis
  • Mit maximaler Flexibilität
  • Ohne Vertragsunterschrift

Preise ab 01.04.2024

Kleinverbrauchstarif
(bis 3.130 kWh/Jahr)*

Arbeitspreis pro kWh: 15,77 Cent

Grundpreis pro Jahr: 86,87 Euro

Vollversorgungstarif
(3.131 - 100.000 kWh/Jahr)*

Arbeitspreis pro kWh: 14,40 Cent

Grundpreis pro Jahr: 129,71 Euro

 Leistungspreistarif
(über 100.000 kWh/Jahr)*

Arbeitspreis pro kWh: 17,02 Cent

Leistungspreis pro Jahr/kW: 15,47 Euro


Erstvertragslaufzeit: Keine

Kündigungsfrist: 2 Wochen 


ohne Unterschrift - Anmeldung genügt


Preisblatt Grundversorgung ab 01.04.2024
Preisblatt Ersatzversorgung ab 01.04.2024
Historische Preise GV
Historische Preise EV

*Bestpreisabrechnung in der Grundversorgung Gas: Für Ihre Erdgasabrechnung stufen wir Sie gemäß Ihrem Jahresverbrauch automatisch in die entsprechende Preisstufe ein.

Preisstand
Gültig ab 1. April 2024 für unser Versorgungsgebiet mit der Postleitzahl 48565. 

Bruttopreise
Alle Bruttopreise beinhalten ein Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent und sind kaufmännisch gerundet. Sie erscheinen in dieser Form nicht auf der Jahresabrechnung.

Infos zur Preisbremse 
Private Haushalte und kleinere Gewerbekunden zahlen ab dem 1. März 2023, rückwirkend auch ab dem
1. Januar 2023, für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Gasverbrauchs einen maximalen Arbeitspreis von 12 Cent brutto pro kWh. Die Gaspreisbremse wird von uns automatisch bei der Ermittlung Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen und bei der Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2023 berücksichtigt. Für Verbräuche oberhalb des Entlastungskontingents gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Weitere Informationen zu den Preisbremsen finden Sie hier

ZUVERLÄSSIGE

ENERGIE

VERSORGUNG

MIT

FAIREN

PREISEN

EINFACH

ONLINE

ABSCHLIEßEN

Sie heizen - wir pflanzen 

BaumGas - Ihr Beitrag zum Klimaschutz

Mit BaumGas reduzieren Sie den CO2- Ausstoß in Steinfurt und steigern so die Lebensqualität vor Ort!

Das Prinzip ist ganz einfach: Gaskunden, die gemeinsam mit uns den Klimaschutz in Steinfurt voranbringen möchten, können durch die Zahlung eines jährlichen Aufschlages von 35,70 Euro ihren ganz persönlichen Beitrag leisten.

Wir verdoppeln den Betrag und pflanzen mit dem Geld junge Bäume in Steinfurt an, die helfen unser Klima in der Region zu schützen, denn ein ausgewachsener Baum kann soviel CO2 in seinem Holz binden, wie die Gasheizung in einem durchschnittlichen Haushalt produziert.

Seien Sie dabei & schützen Sie gemeinsam mit uns das Klima!

Baumgas

Fragen & Antworten

Fragen zu unserem Erdgas

Herzlichen Willkommen in unserer schönen Kreisstadt! Bei Einzug sind Strom und Gas über öffentliche Netze verfügbar und durch deren Entnahme kommt automatisch die Grundversorgung mit uns, den Stadtwerken Steinfurt zustande, da wir der Grundversorger im Strom und im Gas sind. Gleiches gilt für die Versorgung mit Trinkwasser. Sobald Sie den Wasserhahn öffnen, entsteht automatisch ein Vertrag zwischen Ihnen und den Stadtwerken Steinfurt. Damit Sie auch nur wirklich das bezahlen, was Sie verbrauchen, melden Sie sich einfach hier direkt online an.

Alternativ können Sie uns Ihre Daten auch per Mail oder per Post mitteilen.

E-Mail: info@swst.de

Post: Wiemelfeldstr. 48, 48565 Steinfurt

Für Ihre Anmeldung benötigen wir folgende Daten:

  • Datum der Schlüsselübergabe
  • Zählernummern und dazugehörige Zählerstände zum Zeitpunkt des Einzugs – gerne auch per Foto
  • Vor- und Nachname, auf wen der Vertrag laufen soll, sowie die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  • Ihre Postanschrift, falls abweichend von der Lieferadresse
  • Wenn bekannt, Name des Vormieters

Im Anschluss an die Bearbeitung erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben mit Ihrer Vertragsbestätigung per Post.

Die Grundversorgung ist gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert und bedeutet die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie (Strom und Gas) über Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung, wenn kein Sondervertrag mit einem Energielieferanten vorliegt.

Sie können Ihren Wunschtarif ganz einfach online abschließen. Einfach in der Tarifübersicht auf "Jetzt wechseln" klicken und es kann loslegen. Halten Sie zum Ausfüllen des Online-Formulars bitte folgende Informationen bereit: 

  • Ihre Kundennummer bei Ihrem bisherigen Versorger (steht auf der Jahresrechnung)
  • Ihren letzten Jahresverbrauch
  • die Zählernummer (diese steht auf einer Plakette oder einem Aufkleber auf dem Gaszähler)

Danach läuft es wie von selbst, denn wir übernehmen die Kündigung Ihres bisherigen Gasvertrags für Sie. Anschließend erhalten Sie von Ihrem alten Versorger eine Kündigungsbestätigung und eine Schlussrechnung. Abschließend erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben, in dem wir Ihnen den Beginn der Belieferung und Ihre Abschläge mitteilen. 

In den Gaspreisen sind die Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Netznutzungsentgelte sowie die Steuern, Abgaben und sonstige Kosten enthalten.

MwSt.
Die Höhe der Mehrwertsteuer liegt in Deutschland zurzeit bei 7 %. 

Bilanzierungsumlage
Die Bilanzierungsumlage wurde eingeführt, um den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie gemäß GABi Gas 2.0 zu decken. NCG und Gaspool haben die Bilanzierungsumlage bisher jährlich festgelegt und sie über die Lieferanten an alle Endverbraucher weitergegeben. Seit dem 01.10.2021 wird dies gesamtheitlich von der Trading Hub Europe übernommen. 

Die Bilanzierungsumlage 2023 beträgt für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024:

                                                              THE                                               

RLM-Bilanzierungsumlage         0,0000 ct/kWh        

SLP-Bilanzierungsumlage          0,0000 ct/kWh         


Gasspeicherumlage
Umlage zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage). Sie liegt seit dem 1. Juli 2023 bei 1,45 EUR/MWh.

Energiesteuer
Gesetzliche Besteuerung, die auf den Verbrauch von Erdgas erhoben wird. Sie liegt derzeit bei 0,55 ct/kWh.

Konzessionsabgabe
Abgabe, die die Stadtwerke Steinfurt GmbH als Netzbetreiber an die Stadt Steinfurt zahlt, um öffentliche Wege für das Verlegen von Leitungen nutzen zu dürfen. Sie beträgt 0,27 ct/kWh (0,61 ct/kWh bei Kochgas).

CO2-Abgabe
Deutschland trägt als eine der führenden Industrienationen eine besondere Verantwortung für den weltweiten Klimawandel. Mit dem im Jahr 2019 verabschiedeten Klimaschutzplan 2030, der ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Senkung klimaschädlicher CO2-Emissionen beinhaltet, will die Bundesregierung Deutschlands Klimaschutzziel 2030 erreichen: 55 Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zum Jahr 1990. Die Bundesregierung führt dazu u.a. ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr ein. Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis. Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem, das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt. Als Erdgaslieferant benötigen wir für jede Tonne CO2, die durch das von uns verkaufte Erdgas verursacht wird, ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht. Dabei steigt der Preis pro Tonne CO2 Jahr für Jahr. Als Energielieferant kaufen wir die Zertifikate zu folgenden Preisen ein:

2021: 25 € pro Tonne CO2
Das entspricht netto etwa. 6 Cent pro Liter Superbenzin, etwa 7 Cent pro Liter Diesel, etwa 7 Cent pro Liter Heizöl und 0,455 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Hinzu kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %.

2022: 30 € pro Tonne CO2

2023: 30 € pro Tonne CO2

2024: 35 € pro Tonne CO2

2025: 45 € pro Tonne CO2

Ab 2026 werden die Emissionszertifikate versteigert, wobei zumindest noch 2026 ein Preiskorridor gilt – von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Ab 2027 soll sich der Preis dann ganz frei am Markt bilden. Die Bundesregierung unterstellt im Entwurf zum neuen Klimaschutzgesetz, dass der CO2-Preis von 2026 bis 2035 bei 65 Euro pro Tonne liegen wird.

Als Grundlage für Ihre Jahresverbrauchsabrechnung gilt der Zeitraum Ihres Gasverbrauchs (Verbrauchszeitraum). In der Regel handelt es sich um ein Jahr. Der Zeitraum kann aber auch kürzer sein, wenn Sie zwischenzeitlich zu– oder umgezogen sind. Der Rechnungsstichtag der Stadtwerke Steinfurt ist der 31.12. des jeweiligen Jahres. 

Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren grundversorgten Kunden und Haushaltskunden eine sogenannte Abwendungsvereinbarung an. Mit Hilfe der Ratenzahlungsvereinbarung kann der Kunde aufgelaufene, fällige Verbrauchsforderungen in angemessenem Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.

Abwendungsvereinbarung 

Es gibt zudem viele Beratungsstellen für Menschen in finanzieller Notlage. Möglicherweise können Ihnen die folgenden Einrichtungen Hilfestellungen geben:

Ansprechpartner Kundenservice
Kontakt

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Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an.

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02552 707-588

Montag - Donnerstag
8:00 - 16:30 Uhr

Freitag
8:00 - 13:00 Uhr

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