Barrierefreiheitserklärung
Die Stadtwerke Steinfurt bemühen sich, ihren Webauftritt www.swst.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der Stadtwerke Steinfurt www.swst.de.
Ergänzung zur Barrierefreiheitserklärung
Unsere Website verwendet das Tool Eye-Able® Assist von der Web Inclusion GmbH, um die Zugänglichkeit der Inhalte zu verbessern. Eye-Able® Assist ermöglicht es den Nutzern, die Website an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Zu den Funktionen gehören:
- Anpassung der Schriftgrößen
- Farb- und Kontrasteinstellungen
- Tastaturnavigation und Vorlesefunktion
- Nachtmodus und Blaulichtfilter
- Zusätzliche Werkzeuge wie das Vergrößern des Mauszeigers oder das Ausblenden von Bildern
Das Menü von Eye-Able® Assist kann über das Symbol oder die Tastenkombination „ALT + 1“ aufgerufen werden.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 4. Juni 2025 erstellt und zuletzt überarbeitet. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf regelmäßigen Selbsttests.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Norm EN 301 549, den „Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1” auf Level AA und der Verordnung zum BFSG. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen zurzeit teilweise vereinbar.
Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.
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Barriere: Formularfeld hat keinen zugänglichen Namen
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Barriere: Listenelement <li> ist nicht Teil von Liste
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Barriere: Aria-Roles/Aria Attribute nicht immer angemessen
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Barriere: Videos ohne Audiodeskription und/oder Volltext-Alternative
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Barriere: Textkontrast nicht ausreichend
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Barriere: Link hat keinen Linktext hinterlegt
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Barriere: Link nicht vom umgebenden Text unterscheidbar
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Barriere: eingebundene Dateien (PDFs, Word- oder Excel-Dateien, etc.). Dokumente, die vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden sind in der Regel noch nicht barrierefei. Eine Anpassung dieser Dokumente wird sukzessive erfolgen. Hinzu kommen von Drittanbietern bereitgestellte Dokumente.
Die Beseitigung dieser bekannten Mängel wird derzeit geplant. Sobald diese Planung abgeschlossen ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht. Insbesondere bei Erweiterungen und Überarbeitungen wird die barrierefreie Gestaltung bei der Planung und Entwicklung stets berücksichtigt.
Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne an.
Stadtwerke Steinfurt GmbH
Julia Funke
Tel. 02552 707 539
julia.funke@swst.de
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: +49 211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik