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Gas

Gas 

Gasbeschaffenheit und Gasbrennwert
Das transportierte Erdgas im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Steinfurt GmbH entspricht mit seinen Brenneigenschaften der 2. Gasfamilie gemäß dem DVGW-Regelwerk (G 260), Erdgas Gruppe H.

Der mittlere Brennwert betrug in 2024:   11,564 (gewichtet auf die vorherigen 12 Monate)

Temperatur-Messstelle:

Deutscher Wetterdienst 10315, Station Münster/Greven

Angesetzt wird die geometrisch gemittelte Temperaturzeitreihe

Grundversorger Gas
Der Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Steinfurt GmbH ist bis zum 31.12.2027 gemäß § 36 Abs. 2 S. 2 EnWG:

Stadtwerke Steinfurt GmbH
Wiemelfeldstraße 48
48565 Steinfurt

Grund- und Ersatzversorgung:
Gemäß § 36 EnWG möchten wir Sie über den zuständigen Grundversorger im Steinfurter Gasnetz informieren. Immer dann, wenn Sie als Letztverbraucher, der kein Haushaltskunde ist (§ 3 Nr. 22 bzw. 25 EnWG), vertraglich keinem Lieferanten zuzuordnen sind, werden Sie automatisch der Ersatzversorgung zugeordnet. Die Ersatzversorgung übernimmt der Grundversorger.

Preise und Bedingungen der GV 

Zähler

Strom

Anträge und Formulare


Ergänzende Bedingungen und Technische Anschlussbedingungen


Private Ladeeinrichtungen 
Gemäß der Niederspannungsanschluss-verordnung (NAV) müssen alle privaten Ladestationen (z.B. Wallboxen) mit einer Leistung bis 12 kW bei den Stadtwerken Steinfurt gemeldet werden bevor sie in Betrieb genommen werden. Liegt die Leistung über dieser Grenze, muss die Ladeeinrichtung von den Stadtwerke Steinfurt genehmigt werden. 


Beantragung einer Erzeugungsanlage 

Ab dem 01. Oktober 2021 bietet die Stadtwerke Steinfurt GmbH ein digitales Einspeiserportal an. Bitte nutzen Sie das Portal, um Ihre Anträge für Einspeiseanlagen bei uns einzureichen. Alle Formulare, die Sie vorher von unserer Homepage heruntergeladen und ausgefüllt haben, werden über das Portal generiert und Ihnen zum Schluss zur Verfügung gestellt.


Inbetriebnahme einer Erzeugungsanlage


Formular für die Aufhebung der 70%-Regelung


Funkrundsteuerempfänger Gemäß §9 EEG ist jeder Betreiber von Erzeugungsanlagen verpflichtet, seine Anlage mit technischen Einrichtungen zu versehen, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung reduzieren kann. Im Netzgebiet der Stadtwerke Steinfurt werden Funkrundsteuerempfänger eingesetzt. Diese Funkrundsteuerempfänger können bei der Westenergie bestellt werden. 

Die Bestellung der FRE´s erfolgt direkt über die Website der Westenergie AG: Bestellung Funkrundsteuerempfänger

Bitte wählen Sie in der Bestellung den Artikeltyp BV002 mit der Bezeichnung "Funk-Rundsteuerempfänger - BV0002: Komplettpaket für EEG-Anlagen" aus. 

Wichtig: Als Park-ID ist für Anlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Steinfurt die BOB1 anzugeben.

Netzseitige Umlagen (Meldung selbstverbrauchter Strommengen)
Meldungen selbstverbrauchter Strommengen für Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch von über 1.000.000 kWh/a 

Grundzuständiger Messstellenbetreiber:

Stadtwerke Steinfurt GmbH
BDEW Code-Nr: 9978670000000

Grundversorger Strom
Der Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Steinfurt GmbH ist bis zum 31.12.2027 gemäß § 36 Abs. 2 S. 2 EnWG:

Stadtwerke Steinfurt GmbH
Wiemelfeldstraße 48
48565 Steinfurt

Grund- und Ersatzversorgung:
Gemäß § 36 EnWG möchten wir Sie über den zuständigen Grundversorger im Steinfurter Stromnetz informieren. Immer dann, wenn Sie als Letztverbraucher, der kein Haushaltskunde ist (§ 3 Nr. 22 bzw. 25 EnWG), vertraglich keinem Lieferanten zuzuordnen sind, werden Sie automatisch der Ersatzversorgung zugeordnet. Die Ersatzversorgung übernimmt der Grundversorger. 

Preise und Bedingungen der GV 

Energieeffizienz für den Endkunden
Energieeffizienz wird immer wichtiger! Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf der bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.

Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Internetseiten:
www.ganz-einfach-energiesparen.de
www.erdgas.info/erdgasheizung/erdgas-solar


Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas 
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Telefax: 030 22480-323
E-Mail: verbraucherservice@bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten für die Bereiche Elektrizität und Gas kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden (§ 111 b EnWG). Voraussetzung dafür ist, dass unser Haus kontaktiert und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 / 27 57 240 - 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Die Stadtwerke Steinfurt GmbH ist verpflichtet, an einem entsprechenden Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Darüberhinaus können Verbraucher eine internetgestützte Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen nutzen, die die Europäische Kommission unter dem Link ec.europa.eu/consumers/odr/ zur Verfügung steht.

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Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an.

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8:00 - 13:00 Uhr

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