Unser Landstrom
Finden Sie Ihren passenden Tarif
Flexible Laufzeit oder langfristige Preisgarantie - wir haben für jeden Wunsch den richtigen Tarif zu fairen Preisen. UNSER LANDSTROM bietet dabei zusätzliche Vorteile:
UNSER LANDSTROM
Tarifübersicht
28,46 Cent
brutto, pro kWh
61,30 € (brutto)/Jahr Grundpreis
Arbeitspreis pro kWh: 28,46 Cent
Grundpreis pro Jahr: 61,30 Euro
Erstvertragslaufzeit: bis 31.12. des jeweiligen Jahres
Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Ende des Kalenderjahres
keine Preiserhöhungen während der Erstvertragslaufzeit*
Landstrom 24
28,81 Cent
brutto, pro kWh
61,30 € (brutto)/Jahr Grundpreis
Arbeitspreis pro kWh: 28,81 Cent
Grundpreis pro Jahr: 61,30 Euro
Erstvertragslaufzeit: 24 Monate ab Lieferbeginn
Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Monatsletzten der Laufzeit
keine Preiserhöhungen während der Erstvertragslaufzeit*
Landstrom 36
29,17 Cent
brutto, pro kWh
61,30 € (brutto)/Jahr Grundpreis
Arbeitspreis pro kWh: 29,17 Cent
Grundpreis pro Jahr: 61,30 Euro
Erstvertragslaufzeit: 24 Monate ab Lieferbeginn
+ 12 Monate Verlängerung mit Festpreisgarantie
Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Monatsletzten der Laufzeit
keine Preiserhöhungen während der Erstvertragslaufzeit*
* Diese Preisgarantie begrenzt sich auf den reinen Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Grundversorgung Strom
29,37 Cent
brutto, pro kWh
61,30 € (brutto)/Jahr Grundpreis
Arbeitspreis pro kWh: 29,37 Cent
Grundpreis pro Jahr: 61,30 Euro
Erstvertragslaufzeit: Keine
Kündigungsfrist: 14 Tage
ohne Vertragsunterschrift - Anmeldung genügt
Landstrom Wärmepumpe
21,62 Cent
brutto, pro kWh
84,23 € (brutto)/Jahr Grundpreis
Arbeitspreis pro kWh: 21,62 Cent
Grundpreis pro Jahr: 84,23 Euro
Erstvertragslaufzeit: Keine
Kündigungsfrist: ein Monat zum Ende des Kalenderjahres
nur bei Nachweis über den Betrieb einer elektrischen Wärmepumpe
Landstrom HT/NT
28,46 Cent
HT, brutto, pro kWh
27,29 Cent
NT, brutto, pro kWh
71,94 € (brutto)/Jahr Grundpreis
Arbeitspreis HT pro kWh: 28,46 Cent
Arbeitspreis NT pro kWh: 27,29 Cent
Grundpreis pro Jahr: 71,94 Euro
Erstvertragslaufzeit: Keine
Kündigungsfrist: ein Monat zum Ende des Kalenderjahres
nur bei Nachweis über den Betrieb einer elektrischen Wärmepumpe
Preisstand
Gültig ab 01. Januar 2021 für unser Versorgungsgebiet mit der Postleitzahl 48565
Bruttopreise
Alle Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sind kaufmännisch gerundet. Sie erscheinen in dieser Form nicht auf der Jahrsabrechnung.
REGIONAL
VOR ORT
ERZEUGT
MIT
FAIREN
PREISEN
MIT
EXTRA
PREISSICHERHEIT
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Du beziehst in Steinfurt Deine erste eigene Wohnung?
Dann sichere Dir jetzt Deinen Stromtarif bei uns und erhalte als Dankeschön eine Hellweg-Geschenkkarte in Höhe von 50,- Euro.
Die einzigen Voraussetzungen dafür?
- Du bist zwischen 18 und 25 Jahre alt.
- Du schließt Deinen ersten Stromvertrag* bei den Stadtwerken ab und besitzt derzeit keinen Vertrag bei einem anderen Stromanbieter.
Die Kollegen aus unserem Kundenservice beraten Dich gerne - einfach vorbeikommen oder anrufen unter 02552 707-588.
* gilt für Abschlüsse in den Tarifen LANDSTROM, LANDSTROM 24 und LANDSTROM 36.

FÜR
JUNGE LEUTE
STROM
FÜR DIE ERSTE EIGENE WOHNUNG
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DANKESCHÖN
50 €
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GUTSCHEIN
Fragen & Antworten
Fragen zu unserem LANDSTROM
Herzlichen willkommen in unserer schönen Kreisstadt! Bei Einzug sind Strom und Gas über öffentliche Netze verfügbar und durch deren Entnahme kommt automatisch die Grundversorgung mit uns, den Stadtwerken Steinfurt zustande, da wir der Grundversorger im Strom und im Gas sind. Gleiches gilt für die Versorgung mit Trinkwasser. Sobald Sie den Wasserhahn öffnen, entsteht automatisch ein Vertrag zwischen Ihnen und den Stadtwerken Steinfurt. Damit Sie auch nur wirklich das bezahlen, was Sie verbrauchen, melden Sie sich einfach hier direkt online an.
Alternativ können Sie uns Ihre Daten auch per Mail oder per Post mitteilen.
E-Mail: info@swst.de
Post: Wiemelfeldstr. 48, 48565 Steinfurt
Für Ihre Anmeldung benötigen wir folgende Daten:
- Datum der Schlüsselübergabe
- Zählernummern und dazugehörige Zählerstände zum Zeitpunkt des Einzugs – gerne auch per Foto
- Vor- und Nachname, auf wen der Vertrag laufen soll, sowie die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- Ihre Postanschrift, falls abweichend von der Lieferadresse
- Wenn bekannt, Name des Vormieters
Im Anschluss an die Bearbeitung erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben mit Ihrer Vertragsbestätigung per Post.
Die Grundversorgung ist gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert und bedeutet die Belieferung von Haushaltskunden mit Energie (Strom und Gas) über Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung, wenn kein Sondervertrag mit einem Energielieferanten vorliegt.
Sie können Ihren Wunschtarif ganz bequem online abschließen. Einfach in der Tarifübersicht auf "Jetzt wechseln" klicken und es kann losgehen. Halten Sie zum Ausfüllen des Online-Formulars bitte folgende Informationen bereit:
- Ihre Kundennummer bei Ihrem bisherigen Versorger (steht auf der Jahresrechnung)
- Ihren letzten Jahresverbrauch
- die Zählernummer (diese steht auf einer Plakette oder einem Aufkleber auf dem Stromzähler)
Danach läuft es wie von selbst, denn wir übernehmen die Kündigung Ihres bisherigen Stromvertrags für Sie. Anschließend erhalten Sie von Ihrem alten Versorger eine Kündigungsbestätigung und eine Schlussrechnung. Abschließend erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben, in dem wir Ihnen den Beginn der Belieferung und Ihre Abschläge mitteilen.
In den Strompreisen sind die Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Netznutzungsentgelte sowie die Steuern und Abgaben enthalten.
MwSt.
Die Höhe der Mehrwertsteuer liegt in Deutschland zurzeit bei 16 %.
EEG-Umlage
Die Umlage gemäß Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG). Der Zweck dieses Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die Kosten für die Energieversorgung zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die EEG-Umlage beträgt 6,756 Cent/kWh für das Jahr 2020.
KWKG-Umlage
Der Aufschlag nach dem Kraftwärme-Kopplungsgesetz (KWK-G). Das Kraftwärme-Kopplungsgesetz soll unter anderem die Erhöhung der Stromerzeugung aus der Kraft-Wärme-Kopplung fördern. Der Aufschlag beträgt im Jahr 2020 0,226 Cent/kWh.
Stromsteuer
Die Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz. Das knappe und endliche Gut Energie soll in vorausschaubaren Schritten maßvoll verteuert werden, um die Anreize zur Energieeinsparung und zur Ressourcenschonung zu schaffen. Sie beträgt im Jahr 2020 2,050 Cent/kWh.
Umlage nach §19 Strom NEV
Energieintensive Industrieunternehmen, die jährlich mindestens 7.000 Benutzungsstunden aufweisen und mehr als zehn Gigawattstunden verbrauchen, werden ab 01.01.2012 von den Netzentgelten befreit. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen trotz des zu erwartenden Anstiegs der Energiekosten gesichert werden. Die Kosten werden vor allem durch kleine Unternehmen und Endverbraucher getragen. Die neue Umlage wird bundesweit allen Stromversorgungsunternehmen ab dem 01.01.2012 von den Netzbetreibern neben den Netznutzungsentgelten in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt in Cent je verbrauchter Kilowattstunde des Kunden, wobei die neue Umlage auf die ab dem Einführungszeitpunkt verbrauchte Strommenge erhoben wird. Sie beträgt für das Jahr 2020 0,358 Cent/kWh.
Offshore-Netzumlage nach § 17 f EnWG 2012
Die Offshore-Netzumlage für 2013 wird ab dem 01.01.2013 von Letztverbrauchern erhoben. Die Letztverbraucher zahlen für Strombezüge aus dem Netz für die allgemeine Versorgung im Jahr bzgl. einer jeden Abnahmestelle eine Offshore-Netzumlage von EUR 0,416 ct/kWh.
Abschaltbare-Lasten-Umlage nach § 18 AbLaV
Die Umlage für abschaltbare Lasten dient der Deckung von Kosten abschaltbarer Lasten zur Aufrechterhaltung der Netz- und Systemsicherheit. Die Umlage für 2020 beträgt 0,007 ct/kWh.
Konzessionsabgabe
Abgabe, die die Stadtwerke Steinfurt GmbH als Netzbetreiber an die Stadt Steinfurt zahlt, um öffentliche Wege für das Verlegen von Leitungen nutzen zu dürfen. Sie beträgt 1,590 ct/kWh.
Unsere aktuelle Stromkennzeichnung für unseren Strom in den Tarifen UNSER LANDSTROM finden Sie hier.

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Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an.
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02552 707-588
Montag - Donnerstag
8:00 - 16:30 Uhr
Freitag
8:00 - 13:00 Uhr