Umzüge rechtzeitig mitteilen
Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine Vorgabe der Bundesnetzagentur in Kraft, die die Prozesse für den Wechsel des Energieversorgers erheblich beschleunigt: Die Festlegung zum sogenannten 24h-Lieferantenwechsel sieht vor, dass die technische Abwicklung eines Lieferantenwechsels künftig innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein muss.
Sobald sich ein Kunde für einen neuen Energielieferanten entscheidet, sind Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber verpflichtet, die notwendigen elektronischen Marktmeldungen werktags innerhalb von 24 Stunden auszutauschen und zu bearbeiten. Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt vorliegen.
Wichtig
- Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin bestehen.
- Der 24h-Lieferantenwechsel betrifft ausschließlich die Marktkommunikation, also die marktprozessuale Möglichkeit, eine Lieferantenzuordnung binnen 24 Stunden umzusetzen.
- Für Umzüge bedeutet die neue gesetzliche Vorgabe, dass eine rückwirkende Bearbeitung einer Umzugsmeldung ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich ist.
- Umzug möglichst sechs Wochen, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem gewünschten Termin mitteilen, um eine fristgerechte Bearbeitung sicherzustellen.
Eine fristgerechte Umsetzung hängt maßgeblich von der Kenntnis über die sogenannte Marktlokations-ID (MaLo-ID) ab, die jeder Verbrauchsstelle eindeutig zugeordnet ist. Stromanbieter sind gesetzlich verpflichtet, die Marktlokation auf der Stromabrechnung auszuweisen. Bitte teilen Sie uns deshalb diese Marktlokations-ID nach Möglichkeit im Rahmen Ihrer Umzugsmeldung mit. Wenn Ihnen diese nicht vorliegt, teilen Sie uns bitte die Zählernummer(n) mit, damit wir für Sie alles weitere in die Wege leiten können.
Das sollten Sie bei einem Ein- bzw. Auszug beachten
Nur wenn Sie Ihren Einzug im Vorfeld rechtzeitig ankündigen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren bisherigen Tarif weiter zu nutzen oder einen neuen Vertrag abzuschließen. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht automatisch in die Grundversorgung eingestuft werden.
Nur wenn Sie Ihren Auszug im Vorfeld rechtzeitig ankündigen, kann Ihr Vertrag ordnungsgemäß beendet werden. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht weiter für die Energiekosten Ihrer bisherigen Wohnung haften – wenn ein Nachmieter bereits eingezogen ist, sich aber noch nicht angemeldet hat.
FAQ
Fragen und Antworten zum 24h-Lieferantenwechsel
Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Strom- oder Gasversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen. Gründe für einen Wechsel können günstigere Preise, bessere Serviceleistungen oder vorteilhaftere Vertragsbedingungen sein.
An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels.
Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Dies beschleunigt den Wechselprozess erheblich und sorgt für mehr Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Nein, ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden. Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Bitte beachten Sie hier auch die Regelungen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.
Für Umzüge bedeutet die neue gesetzliche Vorgabe, dass eine rückwirkende Bearbeitung einer Umzugsmeldung ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich ist. Um eine fristgerechte Bearbeitung sicherzustellen, bitten wir Sie, uns Ihren Umzug möglichst sechs Wochen, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem gewünschten Termin mitzuteilen. Nutzen Sie hierfür gerne unser Online-Formular, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
Hinweis: Eine Sonderkündigung aufgrund eines Wohnsitzwechsels muss grundsätzlich mindestens 6 Wochen vor dem Auszugsdatum erfolgen, § 41b Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen:
- Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
- Adresse der Verbrauchsstelle
- Name des Vertragspartners
- Geburtsdatum des Vertragspartners
- Ein- oder Auszugsdatum
- Zählernummer
- Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)
Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen. Sie ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die MaLo-ID relevant für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung.
Ja, Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.

Haben Sie Fragen zum 24h-Lieferantenwechsel?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an.
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