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Zählerstände mitteilen

Sie sind umgezogen, wechseln Ihren Energielieferanten oder wünschen eine Kontrolle Ihrer Zählerstände? Dann nutzen Sie unser Online-Formular und teilen uns so Ihre Zählerstände mit - ganz bequem von Zuhause und wann immer Sie möchten. Als registrierter Nutzer unseres Kundenportals können Sie uns Ihre Daten auch darüber mitteilen. Alternativ können Sie uns Ihre Zählerstände auch telefonisch oder per Mail mitteilen. 

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Formular Zählerstände melden

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Zählerdaten

Zählerablesehilfe

So lesen Sie Ihren Zähler richtig ab

Ob Jahresrechnung, Versorgerwechsel, Einzug oder Auszug - auf die Zählerstände kommt es an.
Hier finden Sie eine kleine Hilfe wie und wo Sie Ihre Zählerstände finden können. 

Die Zähler werden in den meisten Fällen im Keller oder im Hausanschlussraum installiert. Stromzähler befinden sich auch häufig in den einzelnen Wohnungen.

Wichtig für das Ablesen Ihres Zählers sind diese Punkte:

  •  

    Zählernummer Ihres Zählers
  •  

    Aktuell angezeigter Stand des Zählers
  •  

    Ablesedatum

Jeder Stromzähler hat eine Zählernummer, die eindeutig einer Verbrauchsstelle zugeordnet ist. Die Zählernummer Ihres Stromzählers finden Sie oft in der Nähe eines Barcodes. Sie befindet sich unterhalb oder oberhalb der Drehscheibe.

An Ihrem Stromzähler finden Sie zudem ein Rollen-Zählwerk mit einer Zahlenkombination, die den aktuellen Stromzählerstand in Kilowattstunden (kWh) anzeigt. Bitte lesen Sie die Zahlen nur bis zur Kommastelle ab (vor den rot eingefassten Ziffern).

 

Analoge mechanische Stromzähler werden im Laufe der Turnuswechselungen gegen moderne elektronische digitale Stromzähler (moderne Messeinrichtung = mME) ausgetauscht. Diese Zähler können u.a. den Stromfluss in zwei Richtungen messen. Somit können sowohl Zählerstände für den Bezug (Stromverbrauch), als auch für die Lieferung (Einspeisung z.B. aus einer PV-Anlage) ermittelt werden. 

Displays elektronischer Stromzähler besitzen meist eine rollierende Anzeige, die nach ca. 10 Sekunden zur nächsten Kennziffer (OBIS-Kennzahl) wechselt. Bei modernen Messeinrichtungen sind die Kennzahlen in „kWh“ ohne Nachkommastelle angegeben. Geben Sie bei der Ablesung bitte immer, neben dem Messwert, die dazugehörige OBIS-Kennziffer mit an.

Folgende Kennziffern (OBIS-Kennzahlen) können angezeigt werden:

  • 1.8.0 Bezug Gesamt (Stromverbrauch)
  • 1.8.1 Bezug NT (Niedertarif, Stromverbrauch)
  • 1.8.2 Bezug HT (Hochtarif, Stromverbrauch)
  • 2.8.0 Lieferung (Einspeisung z.B. aus einer PV-Anlage)

„Ältere“ elektronische Zählertypen können auch folgende Kennzahlen im Display anzeigen:

  • „0“ oder „A+„= Bezug (Stromverbrauch)
  • „5“ oder „A-“ = Lieferung (Einspeisung z.B.aus einer PV-Anlage)

         

Gaszähler sind aus Metall und bis auf einen Anschlusszulauf in sich geschlossen. Die Zählereinheit ist in Kubikmeter (m³) angegeben. Bitte lesen Sie auch hier den Zählerstand nur bis zur Kommastelle ab (vor den rot eingefassten Ziffern).

Wasserzähler sind klein, rund und blau an den Anschlusszuläufen. Die Zählereinheit ist in Kubikmeter (m³) angegeben. Der Zählerstand umfasst alle Ziffern der Anzeige. Es gibt, anders als im Strom und im Gas, keine Nachkommastellen.

Wir sind Eigentümer des Stromverteilungsnetzes und der Stromzähler sowie des Gasverteilungsnetzes und der Gaszähler. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz sind wir für die Bereitstellung von Zählern und deren Ablesung zuständig, unabhängig davon, mit welchem Strom- bzw. Gaslieferanten Sie einen Liefervertrag geschlossen haben. Teil Ihres Strom- bzw. Gasliefervertrages ist die Nutzung unseres Netzes und des Zählers.

Zwischen Ihrem Lieferanten und uns besteht ebenfalls ein Vertragsverhältnis, in dem unter anderem die Nutzung unseres Verteilungsnetzes für die Belieferung seiner Kunden an klar bestimmten Entnahmestellen mit Strom bzw. Gas geregelt ist. Für die Abrechnung der Netznutzung ist eine Zählerablesung bei den betreffenden Kunden notwendig. Den Zeitpunkt der Ablesung dürfen wir bestimmen, um einen wirtschaftlich optimalen Netzbetrieb sicherzustellen. Auf dieser Basis sind wir als Netzbetreiber für die Bereitstellung der Zählerstände an den jeweiligen Strom- bzw. Gaslieferanten zuständig.

Mitteilung des Zählerstands an andere Strom- bzw. Gaslieferanten
Auch wenn Sie den Zählerstand nach dem Erhalt unserer Ablesekarte Ihrem Strom- bzw. Gaslieferanten mitgeteilt haben, benötigen wir als Netzbetreiber ebenfalls Ihren Zählerstand. Diese Situation tritt ein, wenn uns Ihr Stromlieferant den Zählerstand nicht übermittelt oder erst nach dem Versand unserer Ablesekarte bereitgestellt hat.

Ihr Strom- bzw. Gaslieferant ist nicht zur Weiterleitung eines Zählerstands an uns verpflichtet. Einige Lieferanten senden uns einen Stand zu, den wir dann auch bei uns dokumentieren. Für uns gibt es auch keine Verpflichtung zur Nachfrage für Zählerstände bei dem Strom- bzw. Gaslieferanten. Dadurch kann der Eindruck entstehen, dass sich der Strom- bzw. Gaslieferant und der Netzbetreiber nicht abstimmen. Bitte beachten Sie, dass auch der Lieferant im Rahmen des Strom- bzw. Gasliefervertrags die Möglichkeit zur Ermittlung Ihres Zählerstands hat.

Verwendung des Zählerstands
Der von uns ermittelte bzw. von Ihnen bereitgestellte Zählerstand wird für die Abrechnung der Nutzung unseres Strom- bzw. Gasverteilungsnetzes mit Ihrem Lieferanten verwendet. Mit der Abrechnung der Netznutzung übermitteln wir Ihrem Strom- bzw. Gaslieferanten den bei uns dokumentierten Zählerstand. Ihrem Strom- bzw. Gaslieferanten steht dadurch der Zählerstand zur Verfügung und in der Regel nutzt Ihr Lieferant den Stand auch bei der Rechnungslegung für die Belieferung, also der Abrechnung Ihres Vertrages.

Ansprechpartner
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