Privatkunden Tarife
Alle Preise sind Bruttopreise inklusive aller Steuern, Abgaben, Netzentgelte sowie sonstiger Belastungen aus gesetzlichen Verpflichtungen. Alle Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet. Sie erscheinen in dieser Form nicht auf der Jahresabrechnung. Zum Ende jedes Abrechnungsjahres (i.d.R. gleich dem Kalenderjahr) wird von der Stadtwerke Steinfurt GmbH eine Jahresrechnung und zum Ende des Lieferverhältnisses eine Schlussrechnung erstellt, in welchen der tatsächliche Umfang der Belieferung unter Anrechnung der vom Kunden geleisteten Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Grundlagen für die Abrechnung sind der Arbeitspreis pro gelieferte Kilowattstunde (kWh) und der Grundpreis pro Jahr.
Vertragsschluss & Abschläge
Per Mausklick im Internet gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Stromliefervertrages ab. Anschließend prüft die Stadtwerke Steinfurt GmbH das Angebot des Kunden. Der Liefervertrag kommt durch Vertragsbestätigung der Stadtwerke Steinfurt GmbH in Textform unter Angabe des voraussichtlichen Lieferbeginns zustande. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrags etc.) erfolgt sind. Der Kunde leistet, außer bei monatlicher Abrechnung, monatlich gleichbleibende Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Verbrauchsrechnung. Die Stadtwerke Steinfurt GmbH wird dem Kunden die Höhe der Abschlagszahlungen gemeinsam mit der Vertragsbestätigung mitteilen.
Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können Sie an unser Haus per Post (Stadtwerke Steinfurt GmbH, Wiemelfeldstraße 48, 48565 Steinfurt), telefonisch 02552 7070 oder per E-Mail info@swst.de richten.
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungs-verfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Telefax: 0228 14 8872
E-Mail: verbraucherservice@bnetza.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten für die Bereiche Elektrizität und Gas kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden (§ 111 b EnWG). Voraussetzung dafür ist, dass unser Haus kontaktiert und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 / 27 57 240 - 0
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Die Stadtwerke Steinfurt GmbH sind verpflichtet, an einem entsprechenden Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Darüberhinaus können Verbraucher eine internetgestützte Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen nutzen, die die Europäische Kommission unter dem Link ec.europa.eu/consumers/odr/ zur Verfügung steht.