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Telefon der Zentrale: 02552 707-0

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Erdgas für Geschäftskunden
Ihr zuverlässiger Partner vor Ort

Zuverlässig und vor Ort

Erdgasversorgung zu fairen Preisen

Unser Erdgas - ob für Ihre Produktion oder zum Heizen. Bei uns sind Sie richtig! 

Egal wie groß oder klein Ihr Betrieb ist - wir bieten Ihnen stets vollen Service und Erdgas zu günstigen und transparenten Preisen. 

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    persönliche Beratung mit festen Ansprechpartnern, gerne auch vor Ort 
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    Faire Tarife: Profitieren Sie von günstigen Preisen
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    Flexible Vertragslaufzeiten für 12, 24 oder 36 Monate
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Gas GEWERBE Standard

Grafik Preisentwicklung Festpreis

Erdgas für Geschäftskunden zum Festpreis

Unser Gastarif für Geschäftskunden zum Festpreis gibt Ihnen Planungssicherheit. Sie können Risiken bei der Preisgestaltung minimieren sowie Ihre Energiepreise bereits vor Beginn der Lieferperiode festlegen. Unser Modell bietet Ihnen die passende Lösung mit transparenten Preisen.

Da die Entwicklung von Strom- und Erdgaspreisen an den Börsen nicht immer vorhersehbar ist, gestaltet sich eine langfristige Finanzplanung insbesondere für Unternehmen und Gewerbe mit einem hohen Verbrauch herausfordernd. Den Zeitpunkt der Preisabsicherung bestimmen Sie als Kunde flexibel. Wir beraten Sie dabei gerne.

Lassen Sie sich jetzt beraten!

Für den einen Gastarif, der zu Ihren Bedürfnissen passt, ist es entscheidend, welche Gaszählerart Sie verwenden. Bei Fragen zu SLP- oder RLM-Zählern werfen Sie weiter unten einen Blick auf unsere FAQ oder rufen Sie uns gerne an. Falls beide Zählerarten bei Ihnen verbaut wurden, rufen Sie uns ebenfalls gerne an.

Sie besitzen einen RLM-Zähler?

Sie besitzen einen SLP-Zähler?

Wir beraten Sie zu unseren verschiedenen Produkten für Geschäftskunden mit registrierender Leistungsmessung.

Wenn Sie monatliche Abschläge zahlen und nach Standardlastprofil abgerechnet werden, können Sie hier eine Anfrage stellen.

Fragen & Antworten

Fragen zu unserem Gastarif für Gewerbekunden

Der Abschluss eines Gasvertrags für Ihr Unternehmen ist ganz unkompliziert! Im Rahmen einer persönlichen Beratung ermitteln wir Ihren individuellen Bedarf und den passenden Tarif für Sie. Den Vertrag können Sie dann ganz bequem per E-Mail abschließen.

Danach läuft es wie von selbst, denn wir übernehmen die Kündigung Ihres bisherigen Gasvertrags für Sie. Anschließend erhalten Sie von Ihrem alten Versorger eine Kündigungsbestätigung und eine Schlussrechnung. Abschließend erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben, in dem wir Ihnen den Beginn der Belieferung und Ihre Abschläge mitteilen.

Bei Gaszählern wird zwischen SLP- & RLM-Zählern unterschieden. Je nach Verbrauch werden die Messstellen mit unterschiedlichen Gaszählern ausgestattet. Verbrauchstellen, die unter einem Jahresverbrauch von 1.500.000 kWh liegen, werden in der Regel mit einem sogenannten
SLP-Zähler (Zähler mit Standard-Last-Profil) ausgestattet. Diese SLP-Zähler werden vor allem bei Haushaltskunden verbaut.

Für Verbrauchsstellen mit einem Jahresgasverbrauch von über 1.500.000 kWh besteht gemäß der deutschen Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) die Pflicht zur registrierenden Leistungsmessung. Hierfür werden Anlagen mit einem RLM-Zähler ausgestattet. Der Wert von 1.500.000 kWh ist hierbei nicht in Stein gemeißelt. Auf Wunsch können auch schon Verbraucher mit geringerem Jahresverbrauch einen RLM- Zähler einbauen lassen. Ob ein RLM-Zähler auch bei Ihnen in Frage kommt, prüfen wir gerne individuell für Ihre Verbrauchsstelle. 

SLP-Zähler = Zähler mit Standard-Last-Profil

Zur Bestimmung des erwarteten Gasbedarfs von kleineren Verbrauchern wird das Standardlastprofilverfahren genutzt. Dies orientiert sich am typischen (statistischen) Abnahmeprofil verschiedener Kunden- bzw. Verbrauchergruppen. Es dient uns als Gaslieferant als Grundlage für die Prognose und Beschaffung des erwarteten Jahresverbrauchs für das jeweilige Unternehmen.

RLM-Zähler = Zähler mit registrierender Leistungsmessung

Das Besondere an RLM-Zählern ist, dass die Zähler für jede Stunde die jeweilige Durchschnittsleistung messen und aus der Ferne ausgelesen werden können. Die erfassten Leistungsmittelwerte ermöglichen es ein individuelles Lastprofil pro Kunden zu ermitteln. Wir erhalten die Daten als Gaslieferant monatlich vom Netzbetreiber und können somit auf konkret gemessene Werte zugreifen und diese entsprechend bei der Abrechnung berücksichtigen. 

Die Abrechnung für die Verbrauchsstellen ohne registrierende Leistungsmessung (SLP) erfolgt einmal jährlich. Zu Beginn der Belieferung teilen Sie uns Ihre Zählerstände mit. Im weiteren Verlauf erfolgt die Ablesung der Zählerstände ebenfalls durch Sie als Stichtagsablesung per 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres. Sollten wir einmal keine Zählerstände von Ihnen erhalten, wird Ihr Verbrauch durch uns geschätzt. Auf Basis des von Ihnen angegebenen bzw. des vom Netzbetreiber mitgeteilten Jahresverbrauchs werden monatliche Abschlagszahlungen erhoben.

Ihre bezogene Gasmenge wird für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) monatlich nachträglich abgerechnet. Dabei erfolgt die Abrechnung auf Basis der übergebenen Messwerte, die uns vom örtlichen Netzbetreiber mitgeteilt werden.

Weitere Preise

Preise der Grund- und Ersatzversorgung

Die aktuellen Preise unserer Grund- und Ersatzversorgung Gas finden Sie hier.

Die Grund- und Ersatzversorgung gilt nur für den Energieverbrauch von Haushaltskunden im Sinne des §3 Nr. 22 EnWG: Das sind Privathaushalte (egal in welcher Höhe der Jahresverbrauch ausfällt) und Kunden, die Gas als Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke bis zu einer Grenze von 10.000 kWh pro Jahr (Kleingewerbe) verbrauchen.

Preisblatt Ersatzversorgung Gas für Nicht-Haushaltskunden (SLP-Zähler)

Preisblatt Ersatzversorgung Gas für Nicht-Haushaltskunden (RLM-Zähler)

Historische Preise Ersatzversorgung Gas für Nicht-Haushaltskunden (SLP-Zähler)

Die Ersatzversorgung im Sinne des §38 EnWG lieg vor, wenn Letztverbraucher Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Belieferung in der Ersatzversorgung erfolgt maximal für 3 Monate.

Letztverbraucher, die keine Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG sind, sind automatisch der Ersatzversorgung zuzuordnen (Nicht-Haushaltskunde/Großgewerbe).

Auf dem Bild ist der Ansprechpartner für Gewerbekunden  bei den Stadtwerken Steinfurt zu sehen.
Kontakt

Haben Sie weitere Fragen?

Ich helfe Ihnen gerne weiter. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Nessanthan Krishnakumar, M.Sc. 
Vertriebsingenieur
 

02552 707-561                            nessanthan.krishnakumar@swst.de

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8:00 - 13:00 Uhr

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