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Kontakt

Telefon der Zentrale: 02552 707-0

E-Mail: info@swst.de

Stördienstnummer: 02552 707-100

Unser Landstrom
100 % Ökostrom für Ihr Business

Zuverlässig und regional

Strom für Geschäftskunden

Sie suchen nach dem passenden Stromtarif für Ihr Gewerbe? Dann sind Sie bei uns richtig! Ob Kanzlei oder Zahnarztpraxis, Büro oder Fitnessstudio, wir bieten Ihnen für Ihren Betrieb stets vollen Service und Strom zu günstigen Preisen. 

  •  100 % Ökostrom aus Steinfurt

  •   Faire und transparente Preise

  •   Aktive Beteiligung an der regionalen Energiewende

  •  Unterstützung der lokalen Anlagenbetreiber und Stärkung der Wertschöpfung vor Ort

UNSER LANDSTROM

Tarifübersicht für Geschäftskunden

Landstrom AKTIV

37,90 Cent

brutto, pro kWh
85,00 € (brutto)/Jahr Grundpreis

  • 100 % Ökostrom aus Steinfurt
  • 24 Monate Erstvertragslaufzeit
  • Einfach online abschließen

Arbeitspreis pro kWh: 37,90 Cent

Grundpreis pro Jahr: 85,00 Euro

Erstvertragslaufzeit: 24 Monate ab Lieferbeginn

Kündigungsfrist:  1 Monat zum Ablauf der Erstvertragslaufzeit

Die Preise im Tarif Landstrom AKTIV enthalten keine Preisgarantie und können entsprechend Ziffer 7.4 der AGB angepasst werden.

Preisstand
Preise gültig ab dem 1. April 2024 für unser Versorgungsgebiet mit der Postleitzahl 48565.

Bruttopreise
Alle Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sind kaufmännisch gerundet. Sie erscheinen in dieser Form nicht auf der Jahresabrechnung.

Weitere Preise

Preise der Grund- und Ersatzversorgung

Die aktuellen Preise unserer Grund- und Ersatzversorgung Strom finden Sie hier.

Die Grund- und Ersatzversorgung gilt nur für den Energieverbrauch von Haushaltskunden im Sinne des §3 Nr. 22 EnWG: Das sind Privathaushalte (egal in welcher Höhe der Jahresverbrauch ausfällt) und Kunden, die den Strom als Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke bis zu einer Grenze von 10.000 kWh pro Jahr (Kleingewerbe) verbrauchen.

Preisblatt Ersatzversorgung Strom für Nicht-Haushaltskunden (SLP-Zähler)
Preisblatt Ersatzversorgung Strom für Nicht-Haushaltskunden (RLM-Zähler)

Historische Preise Ersatzversorgung Strom für Nicht-Haushaltskunden (SLP-Zähler)

Die Ersatzversorgung im Sinne des §38 EnWG lieg vor, wenn Letztverbraucher Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Die Belieferung in der Ersatzversorgung erfolgt maximal für 3 Monate.

Letztverbraucher, die keine Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG sind, sind automatisch der Ersatzversorgung zuzuordnen (Nicht-Haushaltskunde/Großgewerbe).

REGIONAL

VOR ORT

ERZEUGT

GARANTIERT

100 %

ÖKOSTROM

STÄRKT DIE

LOKALE

WERTSCHÖPFUNG

Individualkunden

Strom für Großverbraucher

Ab einem Verbrauch von über 100.000 kWh kalkulieren wir Ihnen einen individuellen Strompreis. Dabei erhalten Sie von uns einen Arbeitspreis, ein Grundpreis wird bei diesem Tarif von uns nicht erhoben. Das bedeutet: Sie zahlen keinen monatlichen Pauschalbetrag, sondern nur genau das was Sie auch verbrauchen.

Ihre Vorteile im Überblick: 

  • Fester Strompreis über die gesamte Laufzeit
  • Flexible Vertragslaufzeiten für 12, 24 oder 36 Monate
  • Kostenloses und unverbindliches Angebot
  • Volle Transparenz - keine versteckten Kosten 
Strom für Großverbraucher

LANDSTROM

REGIONAL

&

NACHHALTIG

STROMLIEFERUNG

STABIL

&

GÜNSTIG

Fragen & Antworten

Fragen zu unserem Landstrom

Sie können den Tarif UNSER LANDSTROM GEWERBE ganz bequem online abschließen. Einfach in der Tarifübersicht auf "Jetzt wechseln" klicken und es kann loslegen. Halten Sie zum Ausfüllen des Online-Formulars bitte folgende Informationen bereit: 

  • Ihre Kundennummer bei Ihrem bisherigen Versorger (steht auf der Jahresrechnung)
  • Ihren letzten Jahresverbrauch
  • die Zählernummer (diese steht auf einer Plakette oder einem Aufkleber auf dem Stromzähler)

Danach läuft es wie von selbst, denn wir übernehmen die Kündigung Ihres bisherigen Stromvertrags für Sie. Anschließend erhalten Sie von Ihrem alten Versorger eine Kündigungsbestätigung und eine Schlussrechnung. Abschließend erhalten Sie von uns ein Begrüßungsschreiben, in dem wir Ihnen den Beginn der Belieferung und Ihre Abschläge mitteilen.

Bei Stromzählern wird zwischen SLP- & RLM-Zählern unterschieden. Je nach Verbrauch werden die Messstellen mit unterschiedlichen Stromzählern ausgestattet. Verbrauchstellen, die unter einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh liegen, werden in der Regel mit einem sogenannten
SLP-Zähler (Zähler mit Standard-Last-Profil) ausgestattet. Diese SLP-Zähler werden vor allem bei Haushaltskunden verbaut.

Für Verbrauchsstellen mit einem Jahresstromverbrauch von über 100.000 kWh besteht gemäß der deutschen Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) die Pflicht zur registrierenden Leistungsmessung. Hierfür werden Anlagen mit einem RLM-Zähler ausgestattet. Der Wert von 100.000 kWh ist hierbei nicht in Stein gemeißelt. Auf Wunsch können auch schon Verbraucher mit geringerem Jahresverbrauch einen RLM- Zähler einbauen lassen. Ob ein RLM-Zähler auch bei Ihnen in Frage kommt, prüfen wir gerne individuell für Ihre Verbrauchsstelle. 

SLP-Zähler = Zähler mit Standard-Last-Profil

Zur Bestimmung des erwarteten Strombedarfs von kleineren Verbrauchern wird das Standardlastprofilverfahren genutzt. Dies orientiert sich am typischen (statistischen) Abnahmeprofil verschiedener Kunden- bzw. Verbrauchergruppen. Es dient uns als Stromlieferant als Grundlage für die Prognose und Beschaffung des erwarteten Jahresverbrauchs für das jeweilige Unternehmen.

RLM-Zähler = Zähler mit registrierender Leistungsmessung

Das Besondere an RLM-Zählern ist, dass die Zähler für jede Stunde die jeweilige Durchschnittsleistung messen und aus der Ferne ausgelesen werden können. Die erfassten Leistungsmittelwerte ermöglichen es ein individuelles Lastprofil pro Kunden zu ermitteln. Wir erhalten die Daten als Stromlieferant monatlich vom Netzbetreiber und können somit auf konkret gemessene Werte zugreifen und diese entsprechend bei der Abrechnung berücksichtigen. 

Die Abrechnung für die Verbrauchsstellen ohne registrierende Leistungsmessung (SLP) erfolgt einmal jährlich. Zu Beginn der Belieferung teilen Sie uns Ihre Zählerstände mit. Im weiteren Verlauf erfolgt die Ablesung der Zählerstände ebenfalls durch Sie als Stichtagsablesung per 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres. Sollten wir einmal keine Zählerstände von Ihnen erhalten, wird Ihr Verbrauch durch uns geschätzt. Auf Basis des von Ihnen angegebenen bzw. des vom Netzbetreiber mitgeteilten Jahresverbrauchs werden monatliche Abschlagszahlungen erhoben.

Ihre bezogene Strommenge wird für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) monatlich nachträglich abgerechnet. Dabei erfolgt die Abrechnung auf Basis der übergebenen Messwerte, die uns vom örtlichen Netzbetreiber mitgeteilt werden. 

Tobias Wünnemann
Kontakt

Haben Sie Fragen zu unseren Gewerbetarifen?

Ich helfe Ihnen gerne weiter. Rufen Sie einfach an.

Tobias Wünnemann

02552 707-545

Montag - Donnerstag
8:00 - 16:30 Uhr

Freitag
8:00 - 13:00 Uhr

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