Einspeisung nach dem EEG
Einspeisung von Strom
Sie wollen mit Hilfe von erneuerbaren Energiequellen Strom erzeugen und dabei einen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt und für eine saubere Luft leisten? Mit dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien hat die Bundesrepublik Deutschland die notwendigen Voraussetzungen für die Abnahme und
Vergütung von Strom, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Grubengas oder aus Biomasse gewonnen wird, geschaffen. Wir helfen Ihnen bei der Planung Ihrer Eigenerzeugungs-anlage und stellen sicher, dass alle gesetzliche Grundlagen berücksichtigt werden.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Erneuerbare Energien fördern den Klima- und Umweltschutz und helfen bei der Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung. Daneben sollen die fossilen Energieressourcen geschont und die Technologie-entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden.
In diesem Zusammenhang wurde ein erfolgreiches Instrument zur Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien konzipiert: das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das Ziel des EEG ist es die Energieversorgung umzubauen und den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2050 auf mindestens 80 Prozent zu steigern.
Bedingungen zur Einspeisung von Strom
Bevor Sie eine Anlage kaufen, sollten Sie die Einspeisemöglichkeit und die technischen Voraussetzungen des bestehenden Hausanschlusses überprüfen lassen. Denn nicht immer ist der Netzanschluss der Eigen-erzeugungsanlage nach EEG über die
bestehenden Anschlüsse möglich. Ein Netzanschluss Ihrer Anlage kann unter Umständen erst nach Änderungen an Ihrem Hausanschluss oder auch erst nach Durchführung von Maßnahmen im Stromversorgungsnetz erfolgen.

Ihre Eigenerzeugungsanlage
Wichtige Hinweise
Um einen reibungslosen Ablauf für den Bau Ihrer Eigenerzeugungsanlage
zu gewährleisten, beachten Sie bitte folgende Hinweise.
Um den technischen und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt Ihrer Erzeugungsanlage zum vorhandenen Versorgungsnetz zu lokalisieren benötigen wir:
- Antrag zum Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage
- Technische Datenblätter der Anlage
- Lageplan mit Angabe des Aufstellungsortes Ihrer Erzeugungsanlage
Den Antrag zum Anschluss Ihrer Anlage finden Sie zusammen mit allen weiteren wichtigen Formularen und Anträgen unter dem Punkt "Formulare und Anträge" auf dieser Seite.
Wenn die netztechnischen Voraussetzungen gewährleistet sind, erhalten Sie eine Einspeisezusage an dem ermittelten Verknüpfungspunkt.
Die Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage wird durch Ihr Installationsunternehmen angemeldet und mit uns abgestimmt.
Alle Formulare und Anträge zur Inbetriebnahmen finden Sie unter dem Punkt "Formulare und Anträge" auf dieser Seite.
Die Einspeisung wird mit monatlichen Abschlagszahlungen und einer Abrechnung zum 31.12. des Jahres nach dem EEG vergütet.
Gemäß §9 EEG von 2017 ist jeder Betreiber von Erzeugungsanlagen verpflichtet, seine Anlage mit technischen Einrichtungen zu versehen, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung reduzieren kann. Die Kosten hat der Anlagenbetreiber zu tragen. Im Netzgebiet der Stadtwerke Steinfurt werden Funkrundsteuerempfänger eingesetzt. Diese FRE`s können bei der Westenergie paramentiert bestellt werden. Als GKZ wählen Sie bitte die BV0002 aus.
Die Bestellung der FRE´s erfolgt direkt über die Website der Westenergie AG: Bestellung Funkrundsteuerempfänger
Wichtig: Als Park-ID ist für Anlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Steinfurt die BOB1 anzugeben.
Formulare für die Beantragung Ihrer Erzeugungsanlage
E.1 Antrag für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
Antrag auf Anschluss einer Photovoltaikanlage
Formulare für den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage an das Mittelspannungsnetz stellen wir Ihnen gerne bei Bedarf zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an - 02552 707-514
Formulare für die Inbetriebnahme Ihrer Erzeugungsanlage
Anlage zum Inbetriebsetzungsprotokoll (Umsetzung § 9 EEG - Einspeisemanagement)
E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher
Inbetriebsetzungsprotokoll Stromspeicher

Haben Sie Fragen zur Stromeinspeisung?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an.
Einspeisemanagement
02552 707-514
Montag - Donnerstag
8:00 - 14:30 Uhr
Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung