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EEG-Förderung läuft aus
Was passiert nach dem Ende der Förderung

Einspeisung nach dem EEG

Was passiert nach 20 Jahren? 

Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) ist seit über 20 Jahren die gesetzliche Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Seit dem Inkrafttreten des EEGs haben viele Anlagenbetreiber die Möglichkeit der 20-jährigen festen Einspeisevergütung in Anspruch genommen. 

Ab dem 01.01.2021 läuft die Förderung für die Pioniere von damals aus und in den kommenden Jahren werden viele weitere Anlagenbetreiber folgen. Das wirft die Frage auf, wie es nach dem Förderende mit der Anlage weitergeht. Hierzu haben wir einige Fragen und Antworten aufgelistet.

PV-Anlage montieren.jpg
Fragen & Antworten

Fragen zu ausgeförderten Anlagen

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf Photovoltaik-Anlagen mit weniger als 100 kW Anschlussleistung.

Anlagen, die vor dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen wurden und bei denen der ursprüngliche Anspruch auf Zahlung nach der für die Anlage maßgeblichen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beendet ist. Die ursprüngliche Vergütung entfällt nach 20 Jahren zuzüglich des jeweiligen Inbetriebnahmejahres, jeweils zum 31.12. Zum 01.01.2021 fallen somit alle Anlagen aus der Förderung, die im Jahr 2000 oder früher in Betrieb genommen wurden.

Sofern Ihre Anlage bereits ausgefördert ist, wurden Sie automatisch in die gesetzliche Einspeisevergütung nach Förderende überführt. Diese erhalten Sie anstelle der EEG-Einspeisevergütung ebenfalls durch Ihren Netzbetreiber – in Steinfurt also durch die Stadtwerke Steinfurt.

Sofern Sie für den eingespeisten Strom die gesetzliche Einspeisevergütung nach Förderende beziehen, erhalten Sie den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten. Für PV-Anlagen gilt als Marktwert der „Jahresmarktwert Solar“, welcher für jedes Jahr unter https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/Marktwerte veröffentlicht wird. Die Vermarktungskosten betragen im Jahr 2021 0,4 Cent/kWh oder 0,2 Cent/kWh sofern Ihre ausgeförderte Anlage mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet ist. Ab 2022 werden die Vermarktungskosten durch den Übertragungsnetzbetreiber ermittelt.

Wir bieten Ihnen gerne an, zusätzlich zur gesetzlichen Einspeisevergütung nach Förderende 1,00 Cent/kWh für den von Ihnen eingespeisten Strom zu zahlen, wenn Sie den aus dem Netz bezogenen Reststrom von den Stadtwerken Steinfurt kaufen.

Sie erhalten die gesetzliche Einspeisevergütung nach Förderende bis Ende 2027.

Solardach

Nein, ein Umbau muss nicht erfolgen. Auch ein intelligentes Messsystem ist zunächst nicht vorgeschrieben.

Ja, die meisten Anlagen können nach Förderende für eine zukünftige Eigenstromnutzung umgebaut werden. Sofern die installierte Leistung der Anlage kleiner als 30 kW ist und der eigenverbrauchte Strom eine Menge von 30.000 kWh nicht überschreitet, ist der eigenverbrauchte Strom vollständig von der EEG-Umlage befreit. Für den eingespeisten Strom erhalten Sie zusätzlich die gesetzliche Einspeisevergütung nach Förderende.

Ja, die meisten Anlagen können nach Förderende für eine zukünftige Eigenstromnutzung umgebaut und auch mit einem Speicher kombiniert werden.

Vor Ablauf der Förderung können Sie für sich bereits die Fragen beantworten, ob Sie den in Ihrer Anlage erzeugten Strom nach Ende der EEG-Förderung weiter voll einspeisen oder Ihre Anlage auf Eigenverbrauch umrüsten möchten. Sofern Sie Ihre Anlage auf Eigenverbrauch umrüsten möchten, können Sie durch Ihren Elektroinstallateur bereits prüfen lassen, ob dies technisch möglich ist und, ob Sie die Anlage mit einem Speicher kombinieren können bzw. möchten. Weiterhin können Sie prüfen, ob Sie ein intelligentes Messsystem nutzen möchten, um die Vermarktungskosten für den eingespeisten Strom zu halbieren. Um den Erlös für den eingespeisten Strom weiter zu steigern, können Sie zusätzlich mit den Stadtwerken Steinfurt vereinbaren, dass Sie 1,00 Cent/kWh zusätzlich für Ihren Strom erhalten, wenn Sie den aus dem Netz bezogenen Reststrom von den Stadtwerken Steinfurt kaufen.

Nein, das Verfahren bleibt so, wie Sie es bereits kennen.

AP Einspeiser

Abdulla Ahmad

AP Einspeiser 2

Christian Langer

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