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Intelligentes Messsystem
Der nächste Schritt in die digitale Energiezukunft

Energie smarter nutzen

Zum 1. Januar 2025 startet der verpflichtende Rollout von intelligenten Messsystemen – ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Digitalisierung der Energiewende. Grundlage hierfür ist das bereits am 2. September 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Ziel des Gesetzes ist es, die Energieversorgung effizienter, transparenter und nachhaltiger zu gestalten.

Mit den neuen intelligenten Messsystemen wird es möglich, Energieflüsse besser zu steuern und den Verbrauch optimal an das Angebot anzupassen. So leisten wir gemeinsam einen Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes und zur Förderung erneuerbarer Energien.

 

Fragen & Antworten

Was der Smart Meter Rollout für Sie bedeutet:

In Steinfurt wird der Austausch der Zähler vom grundzuständigen Messstellenbetreiber, von uns, veranlasst. Sie als Kund:in müssen nichts weiter tun: Wir informieren Sie rechtzeitig über anstehende Termine und kümmern uns um eine reibungslose Umsetzung. Unsere FAQs beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen vorab. Weiterführende Informationen zu intelligenten Messsystemen finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.

Ein intelligentes Messsystem setzt sich aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem Smart Meter Gateway, zusammen. Diese Kommunikationseinheit sorgt dafür, dass die Zähler datenschutz- und datensicherheitskonform in das intelligente Stromnetz integriert werden können. 

Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sollen in Deutschland alle Stromkunden, die einen Jahresverbrauch von mehr als 6.000 kWh haben, mit einem Smart Meter ausgestattet werden. Darüber hinaus können auch kleinere Verbraucher ein intelligentes Messsystem erhalten, wenn dies durch den Netzbetreiber vorgesehen ist. Der Rollout von Smart Metern erfolgt schrittweise und beginnt mit großen Verbrauchern und bestimmten Einrichtungen, die für die Umsetzung der Energiewende wichtig sind. 

Verbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch von 6.000 Kilowattstunden oder mehr (berechnet als Durchschnittswert aus den letzten drei Jahren) sowie Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) mit einer installierten Leistung ab 7 kW.

Gemäß der aktuellen Markterklärung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) (Stand: September 2021) ist der Einbau von intelligenten Messsystemen technisch möglich, sofern Messstellen von Letztverbrauchern in der Niederspannung mit einem Jahresstromverbrauch von maximal 100.000 Kilowattstunden ausgestattet werden. Voraussetzung ist, dass an diesen Messstellen keine registrierende Lastgangmessung erfolgt und keine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht.

Nein, Verbraucher können dem Einbau eines Smart Meters nicht ablehnen. Im Rahmen der Digitalisierung der Energiewende hat der Bundestag eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau eines intelligenten Stromzählers für Verbraucher eingeführt.

Wir tragen als grundzuständiger Messstellenbetreiber die Kosten für den erstmaligen Einbau des Smart Meters. Die laufenden Kosten für die Messung und den Betrieb des Zählers werden dem Stromkunden in Rechnung gestellt, jedoch dürfen diese die gesetzlich festgelegte Preisobergrenze nicht überschreiten. Die entsprechenden Preise finden Sie in den öffentlichen Preisblättern auf unserer Netzseite.

In den meisten Fällen sind keine Änderungen am Zählerschrank nötig, um ein neues Messsystem zu installieren. Falls bei älteren Anlagen jedoch Anpassungen oder ein Austausch des Zählerschranks erforderlich sind, übernimmt der Anschlussnehmer die Kosten dafür.

Das Messentgelt, das der Messstellenbetreiber berechnet, umfasst den Einbau, Betrieb und die Wartung des Messsystems. Bauliche Änderungen am Zählerschrank, wie beispielsweise eine Vergrößerung oder Erneuerung, sind nicht im Messentgelt enthalten und müssen separat bezahlt werden. Dies entspricht den Vorgaben der Niederspannungsanschlussverordnung (§ 22 Abs. 1 NAV), wonach Anschlussnehmende für den Zählerplatz verantwortlich sind.

Jede:r Kund:in wird vom grundzuständigen Messstellenbetreiber mindestens drei Monate vor dem geplanten Zählertausch schriftlich informiert. In diesem Schreiben werden der geplante Austausch sowie das voraussichtliche Zeitfenster mitgeteilt. Etwa zwei Wochen vor dem Tausch erhalten Sie ein weiteres Schreiben mit einem konkreten Terminvorschlag.

Ja, auch intelligente Messsysteme benötigen Strom, ähnlich wie Ihr alter Zähler. Dieser Verbrauch wird jedoch nicht erfasst und somit nicht in Ihre Stromrechnung einbezogen.

  • Die vom intelligenten Messsystem erfassten Daten werden sicher an ein Rechenzentrum übertragen, wobei die Kommunikation stets verschlüsselt erfolgt. Ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickeltes Schutzprofil für Smart-Meter-Systeme stellt sicher, dass höchste Datenschutz- und Sicherheitsstandards eingehalten werden.

Beim Einzug melden Sie sich wie gewohnt bei einem Stromanbieter Ihrer Wahl an und übermitteln die aktuellen Zählerstände.

Standardmäßig erfasst das intelligente Messsystem den Stromverbrauch im 15-Minuten-Takt und übermittelt die Daten über das Gateway einmal täglich an die entsprechenden Marktteilnehmer:innen.

Die Übertragung der Messdaten vom Stromzähler zum Smart Meter Gateway (SMGW) erfolgt kabelgebunden, vollständig ohne Funktechnologie.

Nein, Sie benötigen keinen Internetzugang.

Das SMGW sendet einmal täglich die 15-minütlich erfassten Zählerstände (insgesamt 96 Werte) über das Mobilfunknetz an uns. 

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Haben Sie Fragen zum intelligenten Messsystem?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an.

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Freitag
8:00 - 13:00 Uhr

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