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Energiausweis

Warum der Energieausweis wichtig ist

Möchten Sie Ihre Immobilie schnell und rechtssicher vermieten oder verkaufen? Laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung vorliegen. Bestellen Sie jetzt online Ihren Energieausweis – schnell, zuverlässig und zum besten Preis. So erhalten Sie alle relevanten Informationen auf einen Blick und überzeugen Miet- oder Kaufinteressenten mühelos. 

Jetzt sofort terminieren und loslegen!

Energieausweis

Preise unseres Kooperationspartners Volksbank im Münsterland eG

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Bruttopreise
Alle Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. 

So geht´s

In wenigen Schritten zum Energieausweis

Energieausweis auswählen

Entscheiden Sie sich für den gewünschten Energieausweis und gehen Sie auf Energieausweis bestellen.

Antragsformular ausfüllen

Registrieren Sie sich mit Ihren persönlichen Daten bei unserem Partner, der Volksbank und füllen Sie das Antragsformular aus.  

Zustellung per Mail

Nach Prüfung Ihrer Angaben wird der Energieausweis erstellt und Ihnen zusammen mit der Rechnung innerhalb von 10 Arbeitstagen per E-Mail zugesandt.  

Unser Partner

Energieberatung der Volksbank im Münsterland

Die Erstellung Ihres individuellen Energieausweis erfolgt in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner, der Volksbank im Münsterland eG . Bei Fragen zum Energieausweis wenden Sie sich bitte direkt an die Volksbank. Darüber hinaus erhalten Sie Unterstützung bei individuellen Sanierungsfahrplänen, Thermografien, Heizlastberechnung und Förderanträgen. 

Michael Veltel

Telefon: 0251 5005-9863

E-Mail: energieberatung@vbml.de

Gerrit Schöpper

Telefon: 0251 5005-9857

E-Mail: energieberatung@vbml.de

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Fragen & Antworten

Fragen zum Energieausweis

Ein Energieausweis erfüllt im Wesentlichen zwei Aufgaben: Zum einen hilft er Mieterinnen und Mietern, Käuferinnen und Käufern sowie Pächterinnen und Pächtern dabei, den Energiebedarf und die Verbrauchskosten einer Immobilie einzuschätzen. Zum anderen unterstützt er die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor. Energieausweise geben nicht nur Aufschluss über die Energiekosten, sondern auch über die Energieeffizienz einer Immobilie. Zusätzlich zum Energiebedarf oder -verbrauch werden darin auch Angaben zu den klimaschädlichen Treibhausgas-Emissionen gemacht.

Der Energieausweis ist immer dann verpflichtend, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung den Besitzer oder Nutzer wechselt – sei es durch Neuvermietung, Verkauf oder Verpachtung. Bei Verstoß gegen die Ausweispflicht drohen Geldbußen von bis zu 15.000 Euro.

In den folgenden Fällen besteht keine Pflicht:

  • Gebäude, die ausschließlich zum Eigengebrauch genutzt werden (kein Verkauf, keine Vermietung)
  • Denkmalgeschützte Gebäude
  • Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche

Energieausweise enthalten allgemeine Informationen zum Gebäude und zur Heizung sowie spezifische Energiekennwerte und mögliche Modernisierungsempfehlungen. Beide Arten des Energieausweises sind jeweils 10 Jahre gültig. Grundsätzlich wird zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden unterschieden. In den Energieausweis für Nichtwohngebäude fließen mehr Daten ein als bei Wohngebäuden. Zudem gibt es Unterschiede bei der Art des Energieausweises: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis.

Beim Bedarfsausweis werden alle bau- und anlagentechnischen Daten des Gebäudes erfasst, um eine Energiebilanz zu berechnen. Die Aussagekraft des Ausweises hängt stark von der Genauigkeit und dem Aufwand bei der Datenerhebung ab.

Beim Verbrauchsausweis werden die Energieverbräuche der letzten 36 aufeinanderfolgenden Monate herangezogen, unter Berücksichtigung von Leerständen und dem örtlichen Klima. Die Kennwerte geben den jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche (kWh/m²a) an – je höher der Wert, desto schlechter der energetische Zustand des Gebäudes. Ein Verbrauchsausweis kann nicht mehr erstellt werden, wenn das Gebäude kürzlich umfassend modernisiert wurde.

Gesetzlich vorgeschriebene Energieausweise für bestehende Gebäude: 

Gebäudeart Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten Wahlfreiheit Wahlfreiheit
Wohngebäude mit 1 bis 4 Wohneinheiten (Bauantrag vor dem 01.11.1977 und wenn die 1. Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 nicht erfüllt wurde) verpflichtend
Nichtwohngebäude Wahlfreiheit Wahlfreiheit
Denkmalschutzgebäude nicht erforderlich nicht erforderlich
Gebäude, die ausschließlich von den Eigentümer/innen selbst bewohnt werden nicht erforderlich nicht erforderlich
Neubauten verpflichtend

 

Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten werden auch Gebäude auf einer Skala von A+ (grün) bis H (rot) in Effizienzklassen eingeteilt, um ihre Energieeffizienz besser vergleichbar zu machen. Diese Klassifizierung basiert auf dem Energieverbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr sowie dem Primärenergieverbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr.

Hanna Companie
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Haben Sie Fragen zum Energieausweis?

Ich helfe Ihnen gerne weiter. Rufen Sie einfach an.

Hanna Companie

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8:00 - 16:30 Uhr

Freitag
8:00 - 13:00 Uhr

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