Energiausweis
Warum der Energieausweis wichtig ist
Möchten Sie Ihre Immobilie schnell und rechtssicher vermieten oder verkaufen? Laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung vorliegen. Bestellen Sie jetzt online Ihren Energieausweis – schnell, zuverlässig und zum besten Preis. So erhalten Sie alle relevanten Informationen auf einen Blick und überzeugen Miet- oder Kaufinteressenten mühelos.
Jetzt sofort terminieren und loslegen!
Energieausweis
Preise unseres Kooperationspartners Volksbank im Münsterland eG
Verbrauchsausweis für Wohngebäude
ab 100,00 Euro
brutto
- Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, gebaut vor 1978, die nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen
- Gebäude, die mind. Wärmeschutzverordnung von 1978 entsprechen
Bedarfsausweis für Wohngebäude
ab 460,00 Euro
brutto
- alle Neubauten
- Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, gebaut vor 1978, die nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen
Rundum-Sorglos-Paket: Energieberatung
Preise auf Anfrage
- Vor-Ort-Analyse: Zertifizierte Energieberater kommen direkt zu Ihrem Gebäude
- Innovative Gebäudediagnose: Thermografie
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Schritt-für-Schritt-Plan für energetische Maßnahmen
- Fördermittelberatung: Identifikation passender Programme
- Fokus: Photovoltaik, Heizungsmodernisierung, Wärmedämmung
Bruttopreise
Alle Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
So geht´s
In wenigen Schritten zum Energieausweis
Energieausweis auswählen
Entscheiden Sie sich für den gewünschten Energieausweis und gehen Sie auf Energieausweis bestellen.
Antragsformular ausfüllen
Registrieren Sie sich mit Ihren persönlichen Daten bei unserem Partner, der Volksbank und füllen Sie das Antragsformular aus.
Zustellung per Mail
Nach Prüfung Ihrer Angaben wird der Energieausweis erstellt und Ihnen zusammen mit der Rechnung innerhalb von 10 Arbeitstagen per E-Mail zugesandt.
Unser Partner
Energieberatung der Volksbank im Münsterland
Die Erstellung Ihres individuellen Energieausweis erfolgt in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner, der Volksbank im Münsterland eG . Bei Fragen zum Energieausweis wenden Sie sich bitte direkt an die Volksbank. Darüber hinaus erhalten Sie Unterstützung bei individuellen Sanierungsfahrplänen, Thermografien, Heizlastberechnung und Förderanträgen.
Michael Veltel
Telefon: 0251 5005-9863
E-Mail: energieberatung@vbml.de
Gerrit Schöpper
Telefon: 0251 5005-9857
E-Mail: energieberatung@vbml.de
Fragen & Antworten
Fragen zum Energieausweis
Ein Energieausweis erfüllt im Wesentlichen zwei Aufgaben: Zum einen hilft er Mieterinnen und Mietern, Käuferinnen und Käufern sowie Pächterinnen und Pächtern dabei, den Energiebedarf und die Verbrauchskosten einer Immobilie einzuschätzen. Zum anderen unterstützt er die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor. Energieausweise geben nicht nur Aufschluss über die Energiekosten, sondern auch über die Energieeffizienz einer Immobilie. Zusätzlich zum Energiebedarf oder -verbrauch werden darin auch Angaben zu den klimaschädlichen Treibhausgas-Emissionen gemacht.
Der Energieausweis ist immer dann verpflichtend, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung den Besitzer oder Nutzer wechselt – sei es durch Neuvermietung, Verkauf oder Verpachtung. Bei Verstoß gegen die Ausweispflicht drohen Geldbußen von bis zu 15.000 Euro.
In den folgenden Fällen besteht keine Pflicht:
- Gebäude, die ausschließlich zum Eigengebrauch genutzt werden (kein Verkauf, keine Vermietung)
- Denkmalgeschützte Gebäude
- Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche
Energieausweise enthalten allgemeine Informationen zum Gebäude und zur Heizung sowie spezifische Energiekennwerte und mögliche Modernisierungsempfehlungen. Beide Arten des Energieausweises sind jeweils 10 Jahre gültig. Grundsätzlich wird zwischen Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden unterschieden. In den Energieausweis für Nichtwohngebäude fließen mehr Daten ein als bei Wohngebäuden. Zudem gibt es Unterschiede bei der Art des Energieausweises: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis.
Beim Bedarfsausweis werden alle bau- und anlagentechnischen Daten des Gebäudes erfasst, um eine Energiebilanz zu berechnen. Die Aussagekraft des Ausweises hängt stark von der Genauigkeit und dem Aufwand bei der Datenerhebung ab.
Beim Verbrauchsausweis werden die Energieverbräuche der letzten 36 aufeinanderfolgenden Monate herangezogen, unter Berücksichtigung von Leerständen und dem örtlichen Klima. Die Kennwerte geben den jährlichen Verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche (kWh/m²a) an – je höher der Wert, desto schlechter der energetische Zustand des Gebäudes. Ein Verbrauchsausweis kann nicht mehr erstellt werden, wenn das Gebäude kürzlich umfassend modernisiert wurde.
Gesetzlich vorgeschriebene Energieausweise für bestehende Gebäude:
| Gebäudeart | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
|---|---|---|
| Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten | Wahlfreiheit | Wahlfreiheit |
| Wohngebäude mit 1 bis 4 Wohneinheiten (Bauantrag vor dem 01.11.1977 und wenn die 1. Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 nicht erfüllt wurde) | – | verpflichtend |
| Nichtwohngebäude | Wahlfreiheit | Wahlfreiheit |
| Denkmalschutzgebäude | nicht erforderlich | nicht erforderlich |
| Gebäude, die ausschließlich von den Eigentümer/innen selbst bewohnt werden | nicht erforderlich | nicht erforderlich |
| Neubauten | – | verpflichtend |
Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten werden auch Gebäude auf einer Skala von A+ (grün) bis H (rot) in Effizienzklassen eingeteilt, um ihre Energieeffizienz besser vergleichbar zu machen. Diese Klassifizierung basiert auf dem Energieverbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr sowie dem Primärenergieverbrauch in kWh pro Quadratmeter und Jahr.
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